Leasing - die clevere AlternativeDie Finanzierung von neuen und bestehenden Gastrononie-Objekten ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Insbesondere die Banken sind, wenn es um Gastronomie geht, sehr vorsichtig. Aber nicht jede Investition will oder kann der Gastronom alleine stemmen. Darum werden Alternativen für den liquiditätsschonenden Erwerb von Gastrogeräten immer wichtiger.

Wir von Gastro-Seller vermitteln unseren Kunden daher gerne ein Leasing für die bei uns zu erwerbenden Geräte. So können Sie auch größere Investitionen zu überschaubaren monatlichen Raten finanzieren.


Aber was ist Leasing genau?

Leasing ist, juristisch betrachtet, so etwas wie eine „Miete auf Zeit“. Der Leasinggeber („Bank“) kauft das Leasinggut und vermietet es an den Leasingnehmer. Die Laufzeit des Vertrages ist vorher festgelegt und beträgt in der Regel zwischen mind. 24  und max. 72 Monaten.


Welche Vorteile habe ich von Leasing?

Neben der überschaubaren monatlichen Rate bietet Ihnen das Leasing noch weitere Vorteile:

  • Steuervorteil: Die Leasingrate ist sofort in voller Höhe als Betriebskosten absetzbar – keine Abschreibung über viele Jahre.
  • Betriebssicherheit: Am Ende der Laufzeit kann das Gerät zurückgegeben  und ein neues Gerät geleast werden.
  • Liquidität: Ihr Eigenkapital wird durch die Investition nicht belastet und steht weiter voll zur Verfügung. Keine Abhängigkeit von der Hausbank. Die monatlichen Raten können Sie aus dem tatsächlich erwirtschafteten Erträgen begleichen.
  • Planungssicherheit: Die Leasingrate sowie die Laufzeit stehen von Beginn an fest und ändern sich während der Laufzeit nicht.

Natürlich gibt es beim Leasing nicht nur Vorteile. So sind die Verträge z.B. nicht vorzeitig kündbar. Auch ist Leasing, im Vergleich mit anderen Finanzierungsformen, nicht besonders günstig. In der Gesamtbetrachtung, durch die steuerlichen Vorteile, gleicht sich dies häufig aber aus.


Welche Voraussetzungen bestehen beim Leasing?

  • Warenwert mind. 1.000,00 €
  • 2 Jahre Geschäftstätigkeit, Neugründungen nur bis. max. 3.000 € Auftragswert
  • Positive Prüfung durch den Leasinggeber. Wichtig sind hier insbesondere die bei Schufa und Creditreform gespeicherten Informationen.

Wie kann ich ein Leasing anfragen?

Um für einen möglichen Einkauf bei Gastro-Seller eine Leasinganfrage zu stellen legen Sie bitte die gewünschten Artikel (ggf. inkl. Sonderausstattung und Zubehör) in den Warenkorb. Von dort gelangen Sie über den Link „Leasing – Mehr Information“ zum Anfrageformular. Bitte füllen Sie dies vollständig aus und senden es ab. Wir geben Ihre Anfrage dann bei unseren Leasingpartnern zur Prüfung und übersenden Ihnen bei einer positiven Entscheidung die Vertragsentwürfe zu.

Gerne können Sie unsere Kundenberater bei Fragen auch kontaktieren.

3 Gedanken zu „Leasing von Gastronomiebedarf – die clevere Alternative

  1. Hi,
    meine Eltern haben für ihre Neuausstattung ihrer Skihütte auch einen Großteil der Küchengeräte geleast. Außer die Kühlschränke, die haben wir bei gastro-seller günstig erworben….war aber ein Messeangebot.
    LG

  2. Ja, das Leasing ist schon eine gute Sache. Gerade auch wenn man vollautomatische Profi-Kaffeemaschinen im Büro einsetzen möchte. Am Ende der Vertragslaufzeit kann ich mich entscheiden, ob ich das Gerät behalte oder ein neues Gerät lease. So bleibt man auch immer auf dem neuesten Stand der Technik.
    VG

  3. Pingback: Energiesparende Kühltechnik von Bartscher : Gastro-Seller Blog

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