Am 01.01.2023 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft – wir sagen Ihnen was Sie jetzt wissen müssen.
Müllvermeidung als großes Ziel
Laut der Bundesregierung entstehend in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Verpackungen. Diese riesige Menge an Müll soll reduziert werden, wozu schrittweise Gesetze verabschiedet wurden.
Was ändert sich ab dem 01.01.2023?
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

Welche Betriebe sind von der Mehrwegpflicht betroffen?
Die neue Mehrwegangebotspflicht aus dem Verpackungsgesetz richtet sich an alle „Letztvertreibenden“ Gastronomen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen.
Gibt es Ausnahmen?
Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 m² und 5 oder weniger Mitarbeitern. Diese Betriebe müssen jedoch das Befüllen von mitgebrachten Gefäßen von Kundinnen und Kunden anbieten.
Muss schmutziges Mehrweggeschirr zurückgenommen werden?
Gastronomen müssen schmutziges Geschirr aus einem Pool-System oder Geschirr vom eigenen Mehrwegsystem generell zurücknehmen und sollten es – wie das sonstige Geschirr auch – mit einer professionellen Spülmaschine reinigen. Bei der Auswahl einer passenden Maschine und der richtigen Chemie unterstützt Sie unser Verkaufsteam gerne!