Seit dem 01.07.2016 ist eine EU-Verordnung (2015/1094) wirksam, die eine von vielen Gastronomen gewünschte Änderung mit sich bringt: das Energielabel und die Energieeffizienzklassen für gewerbliche Kühlgeräte.
Bisher gab es eine genormte Energieverbrauchsmessung nämlich nur für Haushaltsgeräte. Eine Folge davon war, dass für gewerbliche Kühlgeräte entweder überhaupt keine Angaben zum Stromverbrauch gemacht wurden oder jeder Hersteller die Verbräuche nach eigenen Messmethoden ermittelt hat. Die Angaben ließen sich daher nicht herstellerübergreifend vergleichen.
Dies ändert sich nun zum Glück, denn viele Gastronomen möchten gerne energiesparende Geräte einsetzen. Neben dem positiven Einfluss auf die Umwelt sind die Energiekosten ja auch ein großer Kostenfaktor. Ein „Energiefresser“ kann während seiner Lebensdauer durchaus ein mehrfaches seines Anschaffungspreises an Strom verbrauchen (Stichwort Gesamtbetriebskosten bzw. „total cost of ownership“).
Das Label selbst (siehe Beispiel links) ist optisch und von seinen Informationen her an die schon von den Haushaltsgeräten bekannten Aufkleber angelehnt. Enthalten sind Angaben zur Energieeffizienzklasse, dem jährlichen Stromverbrauch, dem nutzbaren Inhalt sowie der Klimaklasse. Weiterlesen