Steuervorteil
Die Leasingrate ist sofort in voller Höhe als Betriebskosten absetzbar – keine Abschreibung über viele Jahre.
Betriebssicherheit
Am Ende der Laufzeit kann das Gerät zurückgegeben und ein neues Gerät geleast werden.
Planungssicherheit
Die Leasingrate sowie die Laufzeit stehen von Beginn an fest und ändern sich während der Laufzeit nicht.
Liquidität
Ihr Eigenkapital wird durch die Investition nicht belastet und steht
weiter voll zur Verfügung. Keine Abhängigkeit von der Hausbank. Die
monatlichen Raten können Sie aus dem tatsächlich erwirtschafteten
Erträgen begleichen.
Was ist Leasing?
Leasing ist, juristisch betrachtet, so etwas wie eine „Miete auf
Zeit“. Der Leasinggeber („Bank“) kauft das Leasinggut und vermietet es
an den Leasingnehmer. Die Laufzeit des Vertrages ist vorher festgelegt
und beträgt in der Regel zwischen mind. 24 und max. 72 Monaten.
Leasing und Mietkauf
Die Finanzierung von neuen und bestehenden Gastronomie-Objekten ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Insbesondere die Banken sind, wenn es um Gastronomie geht, sehr vorsichtig. Aber nicht jede Investition will oder kann der Gastronom alleine stemmen. Darum werden Alternativen für den Liquiditätsschonenden Erwerb von Gastronomie Geräten immer wichtiger.
Wir von Gastro-Seller.de vermitteln unseren Kunden daher gerne ein
Leasing für die bei uns zu erwerbenden Geräte. So können Sie auch
größere Investitionen zu überschaubaren monatlichen Raten finanzieren.
Welche Voraussetzungen bestehen beim Leasing?
- Warenwert mind. 1.000,00 €
- 2 Jahre Geschäftstätigkeit, Neugründungen nur bis. max. 3.000 € Auftragswert
- Positive Prüfung durch den Leasinggeber. Wichtig sind hier insbesondere die bei Schufa und Creditreform gespeicherten Informationen.