Bartscher Katalog 2019

11.UnbeschadetderVerjährungvonAnsprüchenwegenLieferungmangelhafterWare stelltBartscherdemKunden indem2. Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn kostenlos Ersatzteile zur Verfügung, wenn der Kunde nach Maßgabe der in Kapitel V. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen ansonsten zu Rechtsbehelfen wegen mangelhafter Lieferung berechtigt wäre und der Sachmangel mit dem Ersatzteil behoben wird. Das Zurverfügungstellen des Ersatzteils erfolgt an der in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Lieferanschrift, hilfsweise an der Niederlassung in Salzkotten. Sämtliche Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für den Einbau des Ersatzteils trägt der Kunde. Bartscher kann nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil von dem Kunden zurück verlangen. VI. Rücktritt 1. Neben der Regelung in Ziffer V.9. ist der Kunde unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt, wenn die Bartscher obliegenden Leistungen unmöglich geworden sind, Bartscher mit der Erfüllung vertraglicher Hauptpflichten in Verzug geraten ist oder durch diesen Vertrag begründete Pflichten sonst wie wesentlich verletzt hat und der Verzug oder die Pflichtverletzung von Bartscher gemäß Ziffer VII.1.c) zu vertreten ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Erfordernisse stets, auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit einer gesonderten, nach Fälligkeit unmittelbar an Bartscher gerichteten schriftlichen Aufforderung, die Leistungshandlung binnen angemessener Frist vorzunehmen. Der Kunde hat den Rücktritt von dem Vertrag innerhalb angemessener Frist nach Eintritt des zum Rücktritt berechtigenden Tatbestandes, schriftlich und unmittelbar an Bartscher zu erklären. 2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist Bartscher berechtigt, ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die besonderen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) zur Anwendung kommen, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung von Bartscher aus nicht von Bartscher zu vertretenden Gründen später als vierzehn (14) Kalendertage nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber Bartscher oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von Bartscher nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird, wenn Bartscher unverschuldet selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird oder wenn Bartscher die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind. VII. Schadensersatz 1. Ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen Über- nahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist Bartscher wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder den mit dem Kunden geführten Vertragsverhandlungen resultieren, ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Die nach- folgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungsverpflichtungen sowie im Fall des Verzuges: a) Schadensersatz wegen Lieferung mangelhafter Ware ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht erheblich ist. b) Der Kunde ist in erster Linie nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer III.-6. zur Wahrnehmung von Nacherfüllungs- angeboten bzw. nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer V. und VI. zur Wahrnehmung der dort geregelten Rechtsbehelfe verpflichtet und kann Schadensersatz nur wegen verbleibender Nachteile, in keinem Fall jedoch anstelle anderer Rechts- behelfe verlangen. c) Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit haftet Bartscher nur bei schuld- hafter Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem Kunden gegenüber obliegenden vertraglicher Pflichten. d) Im Falle der Haftung ersetzt Bartscher unter Berücksichtigung der Grenzen nach Buchst. e) den nachgewiesenen Schaden des Kunden in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für Bartscher bei Vertragsschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Kunden nicht abwendbar war. e) Bartscher haftet nicht für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigungen. Im Übrigen ist die Höhe des Schadens- ersatzes wegen Verzuges für jede volle Verspätungs-Woche auf 0,5 %, maximal auf 5 % und wegen anderer Pflichtver- letzungen auf 200 % des Wertes des nicht vertragsgemäßen Leistungsteils begrenzt. Dieser Absatz gilt nicht bei grobem Verschulden von Bartscher oder seiner Erfüllungsgehilfen. f) Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde ungeachtet der Einhaltung der gesetzlichen und der in diesen Allgemei- nen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen nur verlangen, nachdem er innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit Bartscher die Ablehnung der Leistung angedroht und bei gleichwohl ausbleibender Leistung diese gegenüber Bartscher innerhalb angemessener Frist nach Ablehnungsandrohung endgültig abgelehnt hat. g) Bartscher ist wegen der Verletzung der dem Kunden gegenüber obliegenden vertraglichen und/oder vorvertraglichen Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Jeder Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen, insbesondere auch nicht-vertraglicher Art ist aus- geschlossen. Gleichermaßen ist ausgeschlossen, die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Bartscher persönlich wegen der Verletzung Bartscher obliegender vertraglicher Pflichten in Anspruch zu nehmen. h) Soweit Bartscher nicht wegen Vorsatz haftet oder der Anspruch des Kunden nicht vorher verjährt ist, gilt für die Erhebung von Klagen auf Schadensersatz eine Ausschlussfrist von 6 Monaten beginnend mit Ablehnung der Schadensersatzleistung durch Bartscher. i) Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von Bartscher gelten auch für Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen. 2. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von Bartscher ist der Kunde gegenüber Bartscher zu folgenden Schadensersatzleistungen verpflichtet: a) Im Falle des nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs erstattet der Kunde die angemessenen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank. b) Vorbehaltlich des Nachweises des Kunden, dass ein Schaden nicht oder nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, ist Bartscher bei Abnahmeverzug oder vereinbartem, aber ausbleibendem Abruf der Ware durch den Kunden nach fristlosem Ablauf einer von Bartscher gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des jeweiligen Lieferwertes zu verlangen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, in den geschäftlichen Beziehungen mit seinen Abnehmern seine Schadensersatzhaftung dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des rechtlich Möglichen sowie des in der Branche Üblichen zu beschränken. 4. § 348 HGB (Vertragsstrafe) findet keine Anwendung. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Bartscher bis zum vollständigen Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen von Bartscher gegen den Kunden. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. 2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde den Mitarbeitern von Bartscher zu den üblichen Geschäfts- zeiten jederzeit Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern sowie auf Anforderung von Bartscher die Ware auf eigene Kosten getrennt zu lagern oder geeignet abzugrenzen, deutlich sichtbar als Eigentum von Bartscher zu kennzeichnen und alle Maßnahmen zu treffen, die zu einer umfassenden Sicherstellung des Eigentumsvorbehalts geboten sind. Die gegen die Versicherungen erwachsenden Ansprüche tritt der Kunde hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an Bartscher ab; Bartscher nimmt die Abtretung an. 3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde Bartscher umgehend schriftlich in Kenntnis setzen, wenn ein Dritter Ansprüche auf oder Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bzw. den nach den Regelungen zum Eigentumsvorbehalt an Bartscher abgetretenen Forderungen geltend machen sollte, und Bartscher unentgeltlich bei der Verfolgung seiner Interessen unterstützen. Erwirbt ein Dritter während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, werden die Ansprüche des Kunden gegen den Dritten mit allen Rechten hiermit unwiderruflich sicherungshalber an Bartscher abgetreten; Bartscher nimmt die Abtretung an. 4. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung und nur un- ter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und die Zahlung des Abnehmers an den Kunden nicht vor dem Termin fällig wird, zu dem der Kunde den Preis an Bartscher zu zahlen hat. Zu anderen Verfügungen (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung usw.) ist er nicht berechtigt. Der Kunde tritt die ihm aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an Bartscher ab. Nimmt der Kunde die Forderungen aus einer Veräuße- rung in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, tritt er die sich nach der Saldierung ergebenden Kontokorrentforderungen hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an Bartscher ab. Bartscher nimmt die Abtretungen an. 5. Der Kunde bleibt ermächtigt, an Bartscher abgetretene Forderungen treuhänderisch für Bartscher einzuziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen an Dritte abzutreten. Der Kunde hat eingehende Zahlungen gesondert zu führen und ungeachtet weitergehender von Bartscher eingeräumter Zahlungsziele unver- züglich an Bartscher weiterzuleiten, bis die gesicherten Forderungen von Bartscher vollständig ausgeglichen sind. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung an das Kreditinstitut des Kunden, tritt der Kunde hiermit unwiderruflich die ihm hierdurch gegen sein Kreditinstitut zustehenden Forderungen an Bartscher ab. Erhält der Kunde Wechsel zur Begleichung der Forderungen gegen Dritte, tritt er hiermit unwiderruflich die ihm im Falle der Diskontierung des Wechsels gegen das Kreditinstitut zustehenden Forderungen an Bartscher ab. Bartscher nimmt die Abtretungen an. 6. Eine Verbindung der Ware mit Grund und Boden erfolgt nur vorübergehend. Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für Bartscher als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass für Bartscher hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die von Bartscher gelieferte Ware mit anderen Gegenständen in der Weise vermischt, vermengt oder verbunden, dass das Eigentum von Bartscher kraft Gesetzes erlischt, so überträgt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand auf Bartscher und verwahrt ihn unentgeltlich und treuhänderisch für Bartscher. 7. Der Kunde wird im Bedarfsfalle nachfragen, in welchem Umfang die Ware noch einem Eigentumsvorbehalt untersteht. Bartscher ist nicht verpflichtet, auf Zahlungen hin unaufgefordert den Umfang des Eigentumsvorbehaltes zu quantifizieren. Befindet sich noch nicht vollständig bezahlte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Gewahrsam des Kunden, wird Bartscher auf Verlangen des Kunden Ware freigeben, soweit der Rechnungswert der Ware die Summe der offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt und an der Ware keine Absonderungsrechte zugunsten von Bartscher bestehen. Entsprechendes gilt, soweit an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Ansprüche gegen Dritte getreten sind und diese von Bartscher im eigenen Namen geltend gemacht werden. Im Übrigen wird Bartscher auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben, soweit der Marktpreis der Sicherheiten die Summe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % zuzüglich der bei der Verwertung anfallenden Umsatzsteuer übersteigt. 8. Wenn noch nicht vollständig bezahlte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sich im Gewahrsam des Kunden befindet und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes seinen Bartscher oder Dritten gegenüber fälligen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann Bartscher dem Kunden das Recht zum Besitz entziehen und die Ware ohne Vertragsrücktritt herausverlangen. Bartscher ist nicht berechtigt, die Herausgabe zu verlangen, soweit der Insolvenzverwalter sich für die Erfüllung des Vertrages entscheidet und der Preis bezahlt ist. 9. Im Falle des Vertragsrücktrittes, insbesondere wegen Zahlungsverzuges des Kunden, ist Bartscher berechtigt, die Ware freihändig zu veräußern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Der Kunde ist ungeachtet sonstiger Bartscher zustehender Rechte verpflichtet, an Bartscher die Aufwendungen des Vertragsabschlusses, der bisherigen Vertragsabwicklung und der Vertragsauflösung sowie die Kosten der Rückholung der Ware zu ersetzen und für jeden angefangenen Monat seit Gefahrübergang ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5,0 % des Warenwertes zu zahlen. IX. Sonstige Regelungen 1. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist. 2. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von Bartscher im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 3. Der Kunde wird Bartscher unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und Bartscher unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten. 4. Ohne Verzicht von Bartscher auf weitergehende Ansprüche stellt der Kunde Bartscher uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Produkthaftpflicht- oder ähnlicher Bestimmungen gegen Bartscher erhoben werden, soweit die Haftung auf Umstände gestützt wird, die wie z.B. die Darbietung des Produktes durch den Kunden oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Bartscher gesetzt wurden. Die Freistellung schließt insbesondere auch den Ersatz der Bartscher entstehenden Aufwendungen ein und wird von dem Kunden unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder sonstige Einwände, insbesondere unter Verzicht auf die Einhaltung von Überwachungs- und Rückrufpflichten sowie unter Verzicht auf den Einwand der Verjährung zugesagt. 5. An von Bartscher in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnun- gen, Planungsunterlagen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich Bartscher alle Eigentums-, Urheber-, sons- tigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden. 6. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhand- lungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von Bartscher. X. Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von Bartscher mit dem Kunden ist Salzkotten. Diese Regelungen gelten auch, wenn Bartscher für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzu- wickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. 2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getrof- fenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von Bartscher mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 3. Alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Salzkotten zuständigen Ge- richte vereinbart. Bartscher ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht auch Klage vor dem für Salzkotten zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Rege- lung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Internationale Verkaufsbedingungen für nicht in Deutschland ansässige Kunden finden Sie unter www.bartscher.com

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