Beispiel für ein EnergielabelSeit dem 01.07.2016 ist eine EU-Verordnung (2015/1094) wirksam, die eine von vielen Gastronomen gewünschte Änderung mit sich bringt: das Energielabel und die Energieeffizienzklassen für gewerbliche Kühlgeräte.

Bisher gab es eine genormte Energieverbrauchsmessung nämlich nur für Haushaltsgeräte. Eine Folge davon war, dass für gewerbliche Kühlgeräte entweder überhaupt keine Angaben zum Stromverbrauch gemacht wurden oder jeder Hersteller die Verbräuche nach eigenen Messmethoden ermittelt hat. Die Angaben ließen sich daher nicht herstellerübergreifend vergleichen.

Dies ändert sich nun zum Glück, denn viele Gastronomen möchten gerne energiesparende Geräte einsetzen. Neben dem positiven Einfluss auf die Umwelt sind die Energiekosten ja auch ein großer Kostenfaktor. Ein “Energiefresser” kann während seiner Lebensdauer durchaus ein mehrfaches seines Anschaffungspreises an Strom verbrauchen (Stichwort Gesamtbetriebskosten bzw. “total cost of ownership”).

Das Label selbst (siehe Beispiel links) ist optisch und von seinen Informationen her an die schon von den Haushaltsgeräten bekannten Aufkleber angelehnt. Enthalten sind Angaben zur Energieeffizienzklasse, dem jährlichen Stromverbrauch, dem nutzbaren Inhalt sowie der Klimaklasse.

Die Energieeffizienzklassen

Zum Start der neuen Energielabel wurden von der EU die Klassen A bis G definiert. Ab dem 01.07.2019 werden dann zusätzlich die Klassen A+, A++ sowie A+++ zur Verfügung stehen. In der weiteren Zukunft dürfen dann schrittweise Geräte mit den Klassen F – G nicht mehr verkauft werden.

Ein Vergleich der Energieeffizienz zwischen Haushalts- und Gewerbegeräten ist anhand der Klassen übrigens nicht möglich da die Messmethoden deutlich voneinander abweichen:

Testbedingungen* Gewerbegeräte  Haushaltsgeräte
 Umgebungstemperatur / relative Luftfeuchte  30°C bei 55% rF  25°C bei 60% rF
 Testdauer  24 Stunden  24 Stunden
 Ablauf
  1. Hälfte: 12 Stunden mit insgesamt 72 Türöffnungen zu je 7 Sekunden
  2. Hälfte: 12 Stunden mit dauerhaft geschlossener Tür
 Tür dauerhaft geschlossen
 Temperaturanforderungen Im Gerät platzierte Testpakete müssen permanent eine Temperatur von -1 bis +5°C haben  keine Anforderungen

* Beispiel anhand eines Kühllagerschrankes

Ausnahmen

Wir von Gastro-Seller begrüßen diese neue Richtlinie der EU, sie ist ein großer Schritt für gewerbliche Kunden damit sie eine informierte Entscheidung beim Kauf von Kühlgeräten treffen zu können. Leider hat die EU viele Ausnahmen zugelassen, so dass tatsächlich nur ein relativ kleiner Teil der im gewerblichen Bereich genutzten Geräte unter die Verordnung fällt. Inbesondere für die folgenden Gerätetypen ist auch zukünftig kein Energielabel und keine standardisierte Messmethode vorgeschrieben:

Alle Infos bei Gastro-Seller

Bei uns im Shop werden die entsprechenden Informationen zur Energieeffizienzklasse und das Energielabel natürlich bei den betroffenen Produkten eingepflegt. In den Kategorien werden Sie zudem die Möglichkeit haben sich nur die Produkte der gewünschten Effizienzklasse anzeigen zu lassen.

Gesamtbetriebskosten werden bei Gastro-Seller direkt angezeigt

Bei allen Produkten, die der neuen Norm unterliegen, zeigen wir Ihnen auf der Produktseite zusätzlich noch einen Stromkostenrechner an. Sie können dort Ihren persönlichen Strompreis auswählen und sehen sofort wie viel Sie das entsprechende Kühlgerät während seiner Nutzungsdauer (bis zu 7 Jahre) insgesamt kostet!

Stromkostenrechner bei Gastro-Seller.de

Für Fragen steht Ihnen unser Team aus Fachberatern natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

3 Gedanken zu “Energieeffizienzklassen für gewerbliche Kühlgeräte

  1. Ich finde die neuen Kühl-Gefrierkombis echt praktisch. Neben einer Urlaubsfunktion bieten diese auch höhenverstellbare Ablagen zum komfortablen Lagern Ihrer Lebensmittel. 🙂

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  2. Pingback: Energiesparende Kühltechnik von Bartscher : Gastro-Seller Blog

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